Richtlinie zu Interessenkonflikten

Richtlinie zu Interessenkonflikten

Ein Interessenkonflikt, auch konkurrierendes Interesse genannt, besteht, wenn das fachliche Urteil über die Gültigkeit von Forschung durch ein sekundäres Interesse wie finanziellen Gewinn oder persönliche Beziehungen beeinflusst werden könnte. Die Offenlegung ermöglicht es Herausgebern, Gutachtern und Lesern, die Arbeit fair zu bewerten. Diese Richtlinie gilt für Autoren, Gutachter und Herausgeber aller Scopapers-Zeitschriften.

Autoren

Autoren müssen alle finanziellen und nicht-finanziellen Interessen offenlegen, die vernünftigerweise als für ihre Arbeit relevant angesehen werden könnten. Zu den finanziellen Interessen gehören Finanzierung, Anstellung, Beratungstätigkeiten, Honorare, Patente und Beteiligungen an Organisationen, die durch die Veröffentlichung gewinnen oder verlieren könnten. Zu den nicht-finanziellen Interessen gehören persönliche, akademische oder institutionelle Beziehungen, die die Arbeit beeinflussen könnten. Alle Finanzierungsquellen für die Forschung müssen angegeben werden, und wenn Autoren keine konkurrierenden Interessen haben, sollten sie dies ausdrücklich erklären. Offengelegte Interessen werden mit dem Artikel veröffentlicht, damit die Leser sie berücksichtigen können.

Gutachter

Gutachter müssen die Beurteilung jedes Manuskripts ablehnen, bei dem ein Interessenkonflikt besteht, etwa wenn sie eine enge Beziehung zu einem Autor, ein konkurrierendes Projekt oder ein finanzielles Interesse am Ergebnis haben. Wenn ein geringeres Interesse besteht, das keinen Rückzug erfordert, sollten sie es dem Herausgeber offenlegen, der über das weitere Vorgehen entscheidet.

Herausgeber

Herausgeber dürfen keine Entscheidungen über Manuskripte treffen, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, sei er persönlicher, finanzieller oder institutioneller Art. In solchen Fällen wird das Manuskript einem anderen Herausgeber zugewiesen, der es unabhängig bearbeiten kann. Herausgeber, die selbst Autoren einer Einreichung bei ihrer eigenen Zeitschrift sind, nehmen an der redaktionellen Bearbeitung dieser Einreichung nicht teil.

Umgang mit offengelegten Interessen

Die Offenlegung disqualifiziert ein Manuskript, eine Begutachtung oder eine redaktionelle Rolle nicht von sich aus; sie ermöglicht es, jedes Interesse transparent zu handhaben. Das Versäumnis, ein relevantes Interesse offenzulegen, kann jedoch als Fehlverhalten behandelt werden und zu einer Korrektur oder Rücknahme des veröffentlichten Verzeichnisses gemäß unserer Richtlinie zu Korrekturen, Rücknahmen & Zurückziehungen führen.

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